KiTa-Gebühren
Seit 01.04.2019 entlastet der Freistaat Bayern die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,-€ pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Information zum Beitragszuschuss vom Staatsministerium
Die Krippen-Gebühren (Kinder unter 3 Jahren) werden für 12 Monate erhoben und fallen auch bei Krankheit und Urlaubspausen an. Die Kosten werden Ihnen per Bankeinzug von der Gemeinde Hausen von Ihrem Konto per Lastschrift abgebucht. Aus der durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit errechnet sich der Beitrag.
Seit dem 01.01.2020 ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Krippenkinder möglich. Bitte entnehmen Sie nähere Informationen der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales.
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Ab 01.09.2024 gilt folgende Gebührensatzung der Gemeinde Hausen:
Stunden | Kinder ab drei Jahren | Kinder unter drei Jahren |
bis zu 4 Stunden | 120,00 € | 176,00 € |
mehr als 4 bis zu 5 Stunden | 135,00 € | 204,00 € |
mehr als 5 bis zu 6 Stunden | 150,00 € | 232,00 € |
mehr als 6 bis zu 7 Stunden | 165,00 € | 260,00 € |
mehr als 7 bis zu 8 Stunden | 180,00 € | 288,00 € |
mehr als 8 bis zu 9 Stunden | 195,00 € | 316,00 € |
Satzung Kita-Gebühren ab September 2024
Zusätzlich anfallende Kosten:
- zum KiTa-Start fällt eine einmalige Gebühr von 13,00 € für Materialgeld an
- monatlich 7,50 € Spielgeld (unabhängig der Buchungstage! --> nähere Infos siehe Konzeption)
- jährlich einmal 5,00 € Büchereipauschale
- Mittagessenpauschale: diese ist abhängig von den Buchungszeiten
Vertrag zur Mittagsverpflegung